Studiengebühren: Änderungen am Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) zum 01.03.2009

Änderungen am Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) zum 28.02.2009 Ende Februar tritt aufgrund des Artikels 7 des Gesetzes vom 3. Dezember 2008 (GBl. S. 435, 457) das neue Landeshochschulgebührengesetz, amtliche Abkürzung LHGebG in Kraft, zu dessen Neuerungen ein paar Änderungen an den Artikeln §1-§9, §12, §13, §14, §15, §16 und §18 gehören. Dieses Gesetz regelt unter anderem auch die Bezahlung von Studiengebühren und deren Regularien. Die wichtigsten Punkte sind die Umbenennung der Berufsakademie in Duale Hochschule, sowie die Änderung des §6, “Gebührenbefreiung und Gebührenerlass”, wo jetzt eine Befreiung auch möglich ist, sofern es man zwei oder mehr Geschwister hat und davon zwei andere Geschwister noch nicht die volle Zeit befreit wurden....