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    <title>Erfahrungen on Ulis Notizen</title>
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    <description>Recent content in Erfahrungen on Ulis Notizen</description>
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    <language>de</language>
    <copyright>Copyright 2006-CURRENTYEAR Uli Wolf - All rights reserved</copyright>
    <lastBuildDate>Wed, 28 Sep 2016 19:07:47 +2800</lastBuildDate>
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      <title>Achtung beim Verkauf von Gutscheinen via eBay mit Zahlung via PayPal!</title>
      
      
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      <pubDate>Wed, 28 Sep 2016 19:07:47 +2800</pubDate>
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      <description>&lt;p&gt;Mal wieder was aus der persönlichen Kategorie. Vor kurzem habe ich via eBay einen Gutschein für das Playstation Network verkauft. Zahlung via Paypal erhalten und Code via eBay-Nachricht gesendet. Habt ihr den Fehler schon entdeckt?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Paypal-Verkäuferschutz gilt aktuell wenn folgendes erfüllt ist:&lt;/p&gt;
&lt;blockquote&gt;
&lt;p&gt;Bei dem gekauften Artikel muss es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel handeln, der versendet werden kann.
Darüber hinaus sind folgende Artikel nicht abgedeckt:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht-physische Güter,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Fahrzeuge mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Artikel, die nicht versendet werden können,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;/blockquote&gt;
&lt;p&gt;Damit fällt der Gutschein möglicherweise raus. Aber es kommt ja noch schlimmer ;) Anspruch besteht nur, wenn:&lt;/p&gt;</description>
      
         <content:encoded><![CDATA[<p>Mal wieder was aus der persönlichen Kategorie. Vor kurzem habe ich via eBay einen Gutschein für das Playstation Network verkauft. Zahlung via Paypal erhalten und Code via eBay-Nachricht gesendet. Habt ihr den Fehler schon entdeckt?</p>
<p>Der Paypal-Verkäuferschutz gilt aktuell wenn folgendes erfüllt ist:</p>
<blockquote>
<p>Bei dem gekauften Artikel muss es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel handeln, der versendet werden kann.
Darüber hinaus sind folgende Artikel nicht abgedeckt:</p>
<ul>
<li>immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht-physische Güter,</li>
<li>Fahrzeuge mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge,</li>
<li>Artikel, die nicht versendet werden können,</li>
<li>Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer.</li>
</ul>
</blockquote>
<p>Damit fällt der Gutschein möglicherweise raus. Aber es kommt ja noch schlimmer ;) Anspruch besteht nur, wenn:</p>
<blockquote>
<p><strong>3.5 Vorlage des Versandbelegs</strong>
Der Verkäufer hat den Artikel versandt und PayPal wird der Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vorgelegt. Falls der Zahlungsempfänger dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann er alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.</p>
<p><strong>3.6. Versand an Adresse in Transaktionsdetails</strong>
Der Verkäufer hat den Artikel an die auf der Seite &ldquo;Transaktionsdetails&rdquo; angegebene Adresse versandt. Wenn der Artikel vom Käufer persönlich abgeholt wird oder der Verkäufer den Artikel persönlich ausliefert oder an eine andere als auf der Seite &ldquo;Transaktionsdetails&rdquo; angegebene Adresse versendet, gilt der Verkäuferschutz nicht.</p>
</blockquote>
<p>Tja also die Kontaktaddresse ist ja eine physikalische&hellip; didum&hellip;.</p>
<p>So nun stelle man sich folgendes Szenario vor: Uli freut sich über Geld. 10 Tage später meldet sich PayPal und meint &ldquo;Sorry Käufer hat gemeldet, dass sein Konto für unautorisierte Zahlung genutzt wurde&rdquo; und ebay &ldquo;Sorry Käufer hat gemeldet, dass sein Konto einen unerlaubten Kauf erleben durfte&rdquo;. Schwupps ist die Kohle UND der Gutschein weg. Natürlich wurde der schon eingelöst.</p>
<p><strong>Was lernen wir daraus: Kein Verkauf von Gutscheinen via eBay und Zahlung via PayPal. Und die AGB muss man leider ganz genau lesen.</strong></p>
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